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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsdefinition und Geltungsdauer

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und den Datenschutzerklärungen wird der Betreiber mit „hausconcept“ bezeichnet.

Der Vertragspartner von hausconcept wird mit „Auftraggeber“ bezeichnet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle in Zukunft zwischen hausconcept und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, soweit nicht anderweitiges oder andere AGB vereinbart werden.

Geltungsbereich

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Soweit keine Regelung in den Geschäftsbedingungen vorgenommen wurde, geltend die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufvertragsrechts (CISG).

2. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn hausconcept dem zustimmt.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Beauftragt uns der Auftraggeber auf der Grundlage eines von uns unterbreiteten Angebotes, gilt dieses, wenn wir den Auftrag ausdrücklich annehmen oder auch ohne weitere Erklärung tätig werden.

Kommt es bei der Vertragsdurchführung zu Umständen, die weitergehende Arbeiten erforderlich machen, weist hausconcept den Auftraggeber darauf hin. Lehnt daraufhin der Auftraggeber die weitere Durchführung der Arbeiten ab, ist der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung von ihm zu vergüten. Lehnt er lediglich die von hausconcept als erforderlich angesehenen zusätzlichen Arbeiten ab, kann hausconcept die weitere Durchführung der Arbeiten ablehnen und Vergütung nach dem Stand der erbrachten Leistungen vornehmen.

Preise

Erfolgt die Leistung auf der Grundlage eines Angebotes, ist dieses für die Berechnung der Leistung maßgeblich, eventuell ergänzt durch Nachtragsangebote.

Im übrigen berechnet hausconcept die bei ihr üblichen Stundensätze, Materialkosten und Fahrtkosten.

hausconcept ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen.

Leistungszeit

1. hausconcept ist bemüht, seine Leistungen zügig durchzuführen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass hausconcept, seine Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer freien Zugang und Zutritt zur Baustelle hat. Er hat mangels anderweitiger Vereinbarung dafür zu sorgen, dass Strom und Wasser vorhanden ist.

2. Wurde eine Leistungszeit vereinbart, ist diese unbeachtlich, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1. nicht oder nicht gänzlich gegeben sind. Im übrigen gilt die vereinbarte Leistungszeit als angemessen verlängert, wenn es zu unerwarteten Hindernissen kommt, wie z.B. nach Öffnung einer Mauer Feststellung eines weitergehenden als ursprünglich angenommenen Schadens, und deswegen mehr Zeit zur Durchführung benötigt wird. Ferner verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit , wenn und soweit hausconcept direkt oder indirekt durch Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen, Krieg oder terroristische Anschläge oder vergleichbaren Ereignissen betroffen ist.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dienstleistungen Uwe Hannes und dessen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern jederzeit freien Zugang zur Baustelle zu gewähren und für eine ausreichende Strom- und Wasserzufuhr Sorge zu tragen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung oder sonstigen Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Auftrag nicht nach und/oder kommt er in Annahmeverzug, ist Dienstleistungen Uwe Hannes unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, den ihm entstandenen Schaden einschließlich von Mehraufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.

Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten können sowohl der Auftraggeber als auch hausconcept eine förmliche Abnahme verlangen. Das Abnahmeprotokoll ist vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer zu unterschreiben.

Kommt es nicht zur förmlichen Abnahme, gilt die Leistung von hausconcept spätestens eine Woche nach Beendigung der Arbeiten als abgenommen, wenn nicht der Auftraggeber dem ausdrücklich unter Angabe der Gründe widerspricht.

Gewährleistungsfristen und Gewährleistung

Ist die von hausconcept erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber innerhalb der Gewährleistungsfrist Nacherfüllung verlangen. Verweigert hausconcept die Nacherfüllung oder ist eine Nacherfüllung nicht möglich, kann der Auftraggeber die Vergütung von hausconcept angemessen mindern.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Haftung

hausconcept haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und wegen Verletzung wesentlicher Pflichten (sogenannter Kardinalspflichten) aus dem Vertrag; diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt .

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von hausconcept.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben davon unberührt. Mit den benannten Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von hausconcept. Soweit ein Einbau und/oder eine Vermischung erfolgt, erhält hausconcept Sicherungseigentum an dem verbunden resp. vermischten Werk/Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung.

Gerichtsstand

Soweit nicht ein zwingender Gerichtsstand vorgegeben ist und der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag 31785 Hameln.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Regelung in den Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.10.2015

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